Website für Fliesenleger
Stell dir einen Fliesenleger in Klettgau vor. Saubere Arbeit, eine volle Referenzgalerie mit Bädern und Terrassen auf der Website, das Telefon klingelt. Dann liegt ein Brief im Kasten. Eine Kanzlei mahnt ab: Datenschutzverstoss auf der eigenen Seite, Forderung im mittleren dreistelligen Bereich, Frist zwei Wochen. Kein Kunde, keine Baustelle. Nur Ärger, den er in einem Nachmittag hätte vermeiden können.
So läuft das seit Jahren. Und es trifft nicht die grossen Konzerne, sondern den kleinen Betrieb, der seine Seite vor Jahren einmal bauen liess und seitdem nicht mehr angefasst hat.
Warum ausgerechnet Handwerker-Websites betroffen sind
97 Prozent der Handwerksbetriebe haben heute eine eigene Website (Zahlen von Bitkom und ZDH (https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-wirtschaft-energie-umwelt/digitalisierung-im-handwerk/das-handwerk-in-deutschland-wird-digitaler/)). Das ist gut. Das Problem: Viele dieser Seiten sind technisch veraltet oder mit einem Baukasten zusammengeklickt, bei dem niemand auf den Datenschutz geachtet hat.
Genau solche Seiten sind das leichte Ziel. Eine Website für Fliesenleger lebt von Bildern. Grosse Galerien, vielleicht eine eingebettete Karte, ein Video von der letzten Badsanierung. Jede dieser Verbindungen sammelt im Hintergrund Daten deiner Besucher, oft ohne dass du davon weisst. Und jede davon kann zum Problem werden.
Google Fonts: die Abmahnfalle, die 2026 noch läuft
Der Klassiker. Viele Websites laden ihre Schriftarten live von Google-Servern, die sogenannten Google Fonts. Bei jedem Seitenaufruf wandert die IP-Adresse des Besuchers zu Google in die USA. Ein Gericht in München entschied schon 2022, dass das ohne Einwilligung gegen die DSGVO verstösst. Seitdem rollt eine Abmahnwelle: Kanzleien scannen automatisiert tausende Seiten und verschicken Zahlungsaufforderungen, meist im mittleren dreistelligen Bereich (Überblick der IT-Recht Kanzlei (https://www.it-recht-kanzlei.de/bgh-eugh-abmahnungen-google-fonts.html)).
Die gute Nachricht: Der Bundesgerichtshof hat den Fall 2025 dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, weil viele dieser Abmahnungen reine Geschäftemacherei sind. Die Luft für Massenabmahner wird dünner. Trotzdem bleibt ein Verstoss ein Verstoss. Und die Lösung kostet dich nichts: Die Schriften werden lokal auf dem eigenen Server eingebunden, statt sie live von Google zu laden. Ein guter Entwickler erledigt das in einer halben Stunde.
Dasselbe Muster steckt in eingebetteten Google-Maps-Karten und YouTube-Videos. Beide bauen beim Aufruf sofort eine Verbindung zu Google auf und geben die IP-Adresse deiner Besucher weiter. Gerade eine Website für Fliesenleger hat oft beides drin: die Anfahrtskarte zum Betrieb und ein Video der letzten Badsanierung. Die saubere Lösung ist eine Zwei-Klick-Variante. Der Besucher sieht erst ein Vorschaubild, und die Karte oder das Video lädt erst, wenn er es aktiv anklickt. Sicht bleibt erhalten, das Datenschutzproblem verschwindet.

Der Cookie-Banner, den fast alle falsch haben
Cookies und Tracker, die nicht technisch notwendig sind, dürfen erst laden, nachdem der Besucher aktiv zugestimmt hat. Das regelt das TDDDG, früher TTDSG, seit Mai 2024 unter neuem Namen. Der entscheidende Punkt, den fast jeder falsch macht: „Ablehnen“ muss genauso leicht sein wie „Akzeptieren“, schon auf der ersten Ebene des Banners.
Ein Banner mit einem dicken grünen „Alle akzeptieren“ und einem versteckten „Einstellungen“ ist nicht konform. Der häufigste Fehler dahinter: Google Analytics oder ein eingebettetes Video lädt sofort beim Seitenaufruf, lange bevor der Besucher überhaupt geklickt hat. Bussgelder nach dem TDDDG reichen bis zu 300.000 Euro (dr-datenschutz.de (https://www.dr-datenschutz.de/cookies-und-datenschutz-zwischen-tdddg-und-dsgvo/)). Für einen Handwerksbetrieb ist die reale Gefahr zwar eher die Abmahnung als die Behörde. Sauber sein solltest du trotzdem.
Drei Dinge, die an einem Nachmittag erledigt sind
Die Datenschutzerklärung. Sie muss vollständig, aktuell und von jeder Seite aus erreichbar sein, in der Regel im Footer. Nach Art. 13 DSGVO gehört rein, welche Daten du wie verarbeitest. Kein Muster von 2019, das die Hälfte deiner heutigen Tools gar nicht kennt.
Das Impressum. Pflicht nach dem Digitale-Dienste-Gesetz, kurz DDG, das seit Mai 2024 die alten Regeln abgelöst hat. Vollständiger Name, ladungsfähige Adresse, erreichbare Kontaktdaten. Fehlt das Impressum oder ist es unvollständig, ist das der zweite grosse Klassiker für Abmahnungen.
Die Verschlüsselung. HTTPS mit gültigem SSL-Zertifikat. Ohne das kleine Schloss im Browser stuft Google deine Seite ab, und dein Kontaktformular überträgt die Daten deiner Kunden offen übers Netz. Ein SSL-Zertifikat gibt es heute kostenlos, es muss nur eingerichtet sein.
Dazu das Kontaktformular selbst. Es braucht einen kurzen Hinweis, wofür die Daten verwendet werden, plus einen Link zur Datenschutzerklärung. Mehr nicht. Das ist in zehn Minuten ergänzt.
Sauberer Datenschutz ist auch ein Verkaufsargument
Kurzer Perspektivwechsel. Wer eine Badsanierung oder eine neue Terrasse plant, gibt schnell einen fünfstelligen Betrag aus und recherchiert vorher genau. Solche Kunden achten auf Vertrauen, bewusst oder unbewusst. Eine Seite mit Schloss in der Adresszeile, einem klaren Banner und einem vollständigen Impressum wirkt seriös. Eine Seite ohne all das wirkt wie ein Betrieb, der es mit den Details nicht so genau nimmt.
Datenschutz ist also nicht nur lästige Pflicht. Er ist Teil deines Auftritts, genauso wie saubere Fugen. Und HTTPS ist obendrein ein Rankingfaktor. Local SEO für Handwerker und Datenschutz ziehen hier am selben Strang: Google bevorzugt sichere Seiten, und deine Kunden auch.
Denk auch an den Wettbewerb im Umkreis. Wenn ein Kunde in Tiengen drei Fliesenleger vergleicht und deine Seite die einzige ohne Warnhinweis im Browser ist, hast du den Auftrag oft schon verloren, bevor das erste Angebot geschrieben ist. Kleine Signale entscheiden, wem man zutraut, ein ganzes Bad ordentlich zu machen.
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Ein Nachmittag statt Post vom Anwalt
Nichts davon ist Hexenwerk. Google Fonts lokal einbinden, den Cookie-Banner richtig einstellen, Datenschutzerklärung, Impressum und HTTPS prüfen. Das ist an einem Nachmittag erledigt und schützt dich vor Ärger, der schnell teurer wird als die Arbeit selbst. Ein Hinweis in eigener Sache: Das hier ersetzt keine Rechtsberatung. Aber die Basics kannst du heute selbst kontrollieren, in Klettgau, Tiengen oder Lauchringen.
Wie eine Website aussieht, die Anfragen bringt und dabei sauber ist, siehst du auf unserer Seite für Handwerksbetriebe (https://thenewview.ch/handwerksbetrieb) oder direkt bei The New View (https://thenewview.ch).
Deine Website soll dir Aufträge bringen. Nicht Post vom Anwalt.
Gruss, Dominik von TNV
Stell dir einen Fliesenleger in Klettgau vor. Saubere Arbeit, eine volle Referenzgalerie mit Bädern und Terrassen auf der Website, das Telefon klingelt. Dann liegt ein Brief im Kasten. Eine Kanzlei mahnt ab: Datenschutzverstoss auf der eigenen Seite, Forderung im mittleren dreistelligen Bereich, Frist zwei Wochen. Kein Kunde, keine Baustelle. Nur Ärger, den er in einem Nachmittag hätte vermeiden können.
So läuft das seit Jahren. Und es trifft nicht die grossen Konzerne, sondern den kleinen Betrieb, der seine Seite vor Jahren einmal bauen liess und seitdem nicht mehr angefasst hat.
Warum ausgerechnet Handwerker-Websites betroffen sind
97 Prozent der Handwerksbetriebe haben heute eine eigene Website (Zahlen von Bitkom und ZDH (https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-wirtschaft-energie-umwelt/digitalisierung-im-handwerk/das-handwerk-in-deutschland-wird-digitaler/)). Das ist gut. Das Problem: Viele dieser Seiten sind technisch veraltet oder mit einem Baukasten zusammengeklickt, bei dem niemand auf den Datenschutz geachtet hat.
Genau solche Seiten sind das leichte Ziel. Eine Website für Fliesenleger lebt von Bildern. Grosse Galerien, vielleicht eine eingebettete Karte, ein Video von der letzten Badsanierung. Jede dieser Verbindungen sammelt im Hintergrund Daten deiner Besucher, oft ohne dass du davon weisst. Und jede davon kann zum Problem werden.
Google Fonts: die Abmahnfalle, die 2026 noch läuft
Der Klassiker. Viele Websites laden ihre Schriftarten live von Google-Servern, die sogenannten Google Fonts. Bei jedem Seitenaufruf wandert die IP-Adresse des Besuchers zu Google in die USA. Ein Gericht in München entschied schon 2022, dass das ohne Einwilligung gegen die DSGVO verstösst. Seitdem rollt eine Abmahnwelle: Kanzleien scannen automatisiert tausende Seiten und verschicken Zahlungsaufforderungen, meist im mittleren dreistelligen Bereich (Überblick der IT-Recht Kanzlei (https://www.it-recht-kanzlei.de/bgh-eugh-abmahnungen-google-fonts.html)).
Die gute Nachricht: Der Bundesgerichtshof hat den Fall 2025 dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, weil viele dieser Abmahnungen reine Geschäftemacherei sind. Die Luft für Massenabmahner wird dünner. Trotzdem bleibt ein Verstoss ein Verstoss. Und die Lösung kostet dich nichts: Die Schriften werden lokal auf dem eigenen Server eingebunden, statt sie live von Google zu laden. Ein guter Entwickler erledigt das in einer halben Stunde.
Dasselbe Muster steckt in eingebetteten Google-Maps-Karten und YouTube-Videos. Beide bauen beim Aufruf sofort eine Verbindung zu Google auf und geben die IP-Adresse deiner Besucher weiter. Gerade eine Website für Fliesenleger hat oft beides drin: die Anfahrtskarte zum Betrieb und ein Video der letzten Badsanierung. Die saubere Lösung ist eine Zwei-Klick-Variante. Der Besucher sieht erst ein Vorschaubild, und die Karte oder das Video lädt erst, wenn er es aktiv anklickt. Sicht bleibt erhalten, das Datenschutzproblem verschwindet.

Der Cookie-Banner, den fast alle falsch haben
Cookies und Tracker, die nicht technisch notwendig sind, dürfen erst laden, nachdem der Besucher aktiv zugestimmt hat. Das regelt das TDDDG, früher TTDSG, seit Mai 2024 unter neuem Namen. Der entscheidende Punkt, den fast jeder falsch macht: „Ablehnen“ muss genauso leicht sein wie „Akzeptieren“, schon auf der ersten Ebene des Banners.
Ein Banner mit einem dicken grünen „Alle akzeptieren“ und einem versteckten „Einstellungen“ ist nicht konform. Der häufigste Fehler dahinter: Google Analytics oder ein eingebettetes Video lädt sofort beim Seitenaufruf, lange bevor der Besucher überhaupt geklickt hat. Bussgelder nach dem TDDDG reichen bis zu 300.000 Euro (dr-datenschutz.de (https://www.dr-datenschutz.de/cookies-und-datenschutz-zwischen-tdddg-und-dsgvo/)). Für einen Handwerksbetrieb ist die reale Gefahr zwar eher die Abmahnung als die Behörde. Sauber sein solltest du trotzdem.
Drei Dinge, die an einem Nachmittag erledigt sind
Die Datenschutzerklärung. Sie muss vollständig, aktuell und von jeder Seite aus erreichbar sein, in der Regel im Footer. Nach Art. 13 DSGVO gehört rein, welche Daten du wie verarbeitest. Kein Muster von 2019, das die Hälfte deiner heutigen Tools gar nicht kennt.
Das Impressum. Pflicht nach dem Digitale-Dienste-Gesetz, kurz DDG, das seit Mai 2024 die alten Regeln abgelöst hat. Vollständiger Name, ladungsfähige Adresse, erreichbare Kontaktdaten. Fehlt das Impressum oder ist es unvollständig, ist das der zweite grosse Klassiker für Abmahnungen.
Die Verschlüsselung. HTTPS mit gültigem SSL-Zertifikat. Ohne das kleine Schloss im Browser stuft Google deine Seite ab, und dein Kontaktformular überträgt die Daten deiner Kunden offen übers Netz. Ein SSL-Zertifikat gibt es heute kostenlos, es muss nur eingerichtet sein.
Dazu das Kontaktformular selbst. Es braucht einen kurzen Hinweis, wofür die Daten verwendet werden, plus einen Link zur Datenschutzerklärung. Mehr nicht. Das ist in zehn Minuten ergänzt.
Sauberer Datenschutz ist auch ein Verkaufsargument
Kurzer Perspektivwechsel. Wer eine Badsanierung oder eine neue Terrasse plant, gibt schnell einen fünfstelligen Betrag aus und recherchiert vorher genau. Solche Kunden achten auf Vertrauen, bewusst oder unbewusst. Eine Seite mit Schloss in der Adresszeile, einem klaren Banner und einem vollständigen Impressum wirkt seriös. Eine Seite ohne all das wirkt wie ein Betrieb, der es mit den Details nicht so genau nimmt.
Datenschutz ist also nicht nur lästige Pflicht. Er ist Teil deines Auftritts, genauso wie saubere Fugen. Und HTTPS ist obendrein ein Rankingfaktor. Local SEO für Handwerker und Datenschutz ziehen hier am selben Strang: Google bevorzugt sichere Seiten, und deine Kunden auch.
Denk auch an den Wettbewerb im Umkreis. Wenn ein Kunde in Tiengen drei Fliesenleger vergleicht und deine Seite die einzige ohne Warnhinweis im Browser ist, hast du den Auftrag oft schon verloren, bevor das erste Angebot geschrieben ist. Kleine Signale entscheiden, wem man zutraut, ein ganzes Bad ordentlich zu machen.
.avif)
Ein Nachmittag statt Post vom Anwalt
Nichts davon ist Hexenwerk. Google Fonts lokal einbinden, den Cookie-Banner richtig einstellen, Datenschutzerklärung, Impressum und HTTPS prüfen. Das ist an einem Nachmittag erledigt und schützt dich vor Ärger, der schnell teurer wird als die Arbeit selbst. Ein Hinweis in eigener Sache: Das hier ersetzt keine Rechtsberatung. Aber die Basics kannst du heute selbst kontrollieren, in Klettgau, Tiengen oder Lauchringen.
Wie eine Website aussieht, die Anfragen bringt und dabei sauber ist, siehst du auf unserer Seite für Handwerksbetriebe (https://thenewview.ch/handwerksbetrieb) oder direkt bei The New View (https://thenewview.ch).
Deine Website soll dir Aufträge bringen. Nicht Post vom Anwalt.
Gruss, Dominik von TNV
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